Stufenbau der Rechtsordnung nach dem Entwurf eines Vertrags ueber eine Verfassung fuer Europa
(Verfassungsvertragsentwurf)



Zusammengestellt von
Anton Schaefer*


Durch den Entwurf fuer einen Verfassungsvertrag fuer Europa wurde die Rechtsordnung der Union bzw. der Gemeinschaften auf eine neue Stufe gehoben.

Endgueltig wird die Trennung zwischen einer Gemeinschaft "sui generis" und der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten insoweit aufgehoben, als die Europaeischen Gemeinschaften bzw. die Union auf Grundlage des Verfassungsvertrages eine klare Abstufung zwischen den verschiedenen Rechtsakten erhalten.

Diese Abstufungen wurden im untenstehenden Dokument in Form eines "Stufenbaues der Rechtsordnung", wie dies aus den Nationalstaaten bereits seit laengerem bekannt ist, zusammengestellt.

Der "Stufenbau der Rechtsordnung" wurde von Adolf Merkl besonders hervorgehoben. Dadurch wird die Rechtsnorm als Grundlage der Rechtsordnung und innerhalb der Rechtsnormen eine Hierarchie festgelegt. Verfassungsgesetz vor normalen Gesetzen, Gesetze vor Verordnungen, Bauprinzipien einer Verfassung vor "gewoehnlichen " Verfassungsgesetzen, genereller Rechtsakt vor Individualrechtsakt etc.

Der Stufenbau der Rechtsordnung im Entwurf zum Verfassungsvertrag fuer Europa hat dabei einige Besonderheiten bzw. Eigenheiten. Diese lassen sich nur aus der historischen Entwicklung heraus erklaeren.




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Letzte Aenderung am: 1.1.2005




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